Einvernehmliche Scheidung · Digital vorbereitet

Scheidung online starten. Ohne Papierkrieg. Ohne Kanzleistress.

Wenn Sie sich einig sind, das Trennungsjahr vorbei ist und nichts mehr streitig ist, können Sie Ihre Scheidung bequem von zu Hause aus auf den Weg bringen — anwaltlich geprüft, geordnet eingereicht.

Scheidungscheck starten

Dauer: ca. 3 Minuten · Keine Verpflichtung · Kostenklarheit vor Beauftragung

Geprüft und eingereicht durch Rechtsanwalt Marc J. Hubrich — Augsburg · bayernweit digital

Scheidung online Der einfache Weg

SCHRITT 1

Kurzer Check — passt der einfache Weg?

SCHRITT 2

Sicherer Upload Ihrer Unterlagen

SCHRITT 3

Anwaltliche Prüfung durch die Kanzlei

SCHRITT 4

Einreichung beim Familiengericht

Sofortige Selbstprüfung

Passt der einfache Weg zu Ihnen?

Wenn Sie bei diesen vier Punkten innerlich nicken, starten Sie den Check.

Jetzt prüfen
  • Sie beide möchten geschieden werden.
  • Das Trennungsjahr ist erfüllt — oder läuft in den nächsten Wochen ab.
  • Es gibt keinen Streit mehr über Kinder, Unterhalt, Haus oder Geld.
  • Sie möchten den Antrag ohne Umwege, sauber und digital vorbereiten lassen.

Ordnung statt Aktenberge.

Klarheit statt Juristendeutsch.

Ein Weg statt tausend Fragen.

Digital vorbereitet. Anwaltlich verantwortet.

Warum dieser Weg

Sie wollen keine Scheidung studieren.Sie wollen sie endlich geordnet in Gang setzen.

Niemand möchte abends auf dem Sofa Paragraphen lesen, Unterlagen suchen und Angst haben, etwas falsch zu machen. Deshalb führt Sie der Check Schritt für Schritt: einfache Fragen, sofort sichtbare Unterlagen — und Kostenklarheit, bevor irgendetwas verbindlich wird.

Ehrliche Einordnung

Ein Check. Drei mögliche Wege.

Weg 1

Einfach

Sie sind sich einig. Das Trennungsjahr ist erfüllt. Es ist nichts mehr zu regeln. Dann bereiten wir Ihren Antrag digital vor — einreichungsbereit in wenigen Arbeitstagen, sobald Unterlagen und Vorschuss vollständig vorliegen.

Einfachen Weg prüfen →

Weg 2

Noch zu klären

Sie wollen sich einigen, aber Kinder, Unterhalt, Haus, Schulden oder Zugewinn sind noch nicht sauber geregelt. Dann prüfen wir zuerst, was Ordnung braucht — bevor etwas eingereicht wird, das Sie später bereuen.

Regelungsbedarf prüfen →

Weg 3

Schwierig

Es gibt Streit, Druck, Drohungen, Unsicherheit oder eine unklare Gegenseite. Dann gehört Ihr Fall nicht in ein Standardverfahren, sondern in anwaltliche Hände — mit Strategie statt Formular.

Direkt zur individuellen Kanzlei-Prüfung →
Der Scheidungscheck
Kapitel 1 · Ihre Situation Dossier 0 %

Der einfache Weg passt zu Ihnen.

Ihre Angaben sprechen für eine einvernehmliche Scheidung im digitalen Verfahren. So geht es weiter: Sie erhalten von der Kanzlei eine klare Unterlagenliste, einen sicheren Upload-Zugang und eine konkrete Kosteninformation auf Basis Ihres Verfahrenswerts — bevor Sie sich entscheiden.

Direkt darunter entsteht Ihr persönlicher Fahrplan — mit Ihrer Unterlagenliste, dem Zeitplan und einer ersten Kosten-Orientierung.

Unverbindlich. Die Bearbeitung beginnt erst nach Kosteninformation, Beauftragung und Eingang des Vorschusses.

Erst Ordnung, dann Antrag.

Sie sind auf einem guten Weg — aber einzelne Punkte brauchen noch eine saubere Regelung, bevor die Scheidung wirklich einfach wird. Das ist kein Rückschlag: Wer diese Punkte jetzt klärt, spart später Zeit, Geld und Nerven. Wir schieben Sie nicht in ein Standardverfahren, das nicht passt.

Der nächste Schritt ist eine anwaltliche Regelungsprüfung: Wir schauen gemeinsam, welche Themen offen sind, was davon notariell geregelt werden muss und wie daraus ein einvernehmlicher Weg wird.

Ihr Fall braucht anwaltliche Strategie.

Nach Ihren Angaben ist Ihre Situation zu wichtig für ein Standardverfahren. Das ist keine schlechte Nachricht — es bedeutet nur: Sie brauchen zuerst Klarheit und Schutz, dann das Verfahren. Genau dafür ist diese Kanzlei da.

Fordern Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung an. Sie erfahren vorab transparent, was das Gespräch kostet und wie es danach weitergeht.

Oder direkt zur Kanzlei-Seite für individuelle Vertretung →

Ihre Sicherheit geht vor.

Wenn es in Ihrer Trennung Druck, Drohungen oder Angst gibt, ist ein Online-Formular der falsche Ort. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zur Kanzlei auf — Ihr Anliegen wird vertraulich und mit Vorrang behandelt.

In akuten Gefahrensituationen wählen Sie bitte den Notruf 110. Unterstützung bietet außerdem das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 (kostenfrei, rund um die Uhr).

Noch nicht — aber bald.

Der Scheidungsantrag setzt grundsätzlich das vollendete Trennungsjahr voraus. Liegt es noch weiter als etwa acht Wochen entfernt, wäre eine Einreichung jetzt verfrüht. Die gute Nachricht: Sie können die Wartezeit nutzen — Unterlagen sammeln, offene Punkte klären, den Start vorbereiten.

Wenn Sie möchten, merken wir Sie unverbindlich vor und melden uns rechtzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres.

Der Ablauf

So läuft der Start.

1

Check starten

Ein paar einfache Fragen, rund drei Minuten. Sie sehen sofort, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

2

Unterlagen hochladen

Sicherer Upload statt E-Mail-Chaos. Eine klare Liste zeigt, was gebraucht wird.

3

Antrag vorbereiten lassen

Ihr Scheidungsantrag wird strukturiert vorbereitet — in wenigen Arbeitstagen einreichungsbereit.

4

Anwaltlich prüfen lassen

Kein Antrag verlässt die Kanzlei ohne persönliche anwaltliche Prüfung und Unterschrift.

5

Einreichen lassen

Die Einreichung erfolgt elektronisch beim zuständigen Familiengericht.

Zur Einordnung: Die Scheidung selbst spricht das Familiengericht aus — mit einem persönlichen Gerichtstermin für beide Ehegatten. Wir sorgen dafür, dass der Antrag sauber vorbereitet, vollständig und geordnet eingereicht wird. Die Verfahrensdauer bestimmt das Gericht; bei einvernehmlichen Scheidungen sind vier bis acht Monate typisch, wesentlich getrieben durch den Versorgungsausgleich.
Vom ersten Klick bis zum Beschluss — ein geordneter Vorgang. Keine Zettelwirtschaft.
Schutzbereich

Schnell ist gut. Aber nicht, wenn etwas Wichtiges offen ist.

Diese Online-Scheidung passt nicht, wenn noch Streit oder Unsicherheit besteht — bei Themen wie diesen. Dann schieben wir Sie nicht in ein Standardverfahren — dann braucht Ihre Situation anwaltliche Prüfung. Das sagen wir Ihnen ehrlich, bevor Sie einen Cent bezahlt haben.

Ich bin unsicher, was bei mir gilt

Zum Beispiel bei …

  • Kindern
  • Unterhalt
  • Haus oder Wohnung
  • Schulden
  • Zugewinn
  • Gewalt, Druck oder Drohungen
  • unklarer Zustimmung des anderen Ehegatten
  • Auslandsbezug der Ehe
Kostenklarheit

Keine Kostenfalle. Kein Blindflug.

Bevor anwaltliche Bearbeitung beginnt, erhalten Sie eine klare Kosteninformation auf Basis Ihres Verfahrenswerts. Zusätzliche Themen wie Unterhalt, Zugewinn oder Immobilie werden nicht heimlich „mitgemacht“, sondern gesondert geprüft und offen besprochen. Der Verfahrenswert selbst richtet sich im Kern nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten in drei Monaten, ergänzt um Zuschläge für den Versorgungsausgleich. Nennenswertes Vermögen kann den Wert zusätzlich erhöhen — die Gerichte setzen dafür Freibeträge an, in Bayern üblich 60.000 € je Ehegatte plus 30.000 € je Kind; auch das gehört in Ihre Kosteninformation, bevor Sie sich entscheiden.

Kosten im Check einschätzen
Die Vergütung im gerichtlichen Scheidungsverfahren ist gesetzlich geregelt — nach RVG und FamGKG. Der Unterschied liegt nicht im Preis.

Der Unterschied liegt darin, wie sauber, wie reibungslos und wie ehrlich Ihr Verfahren läuft.
Ihre Unterlagen

Ordnung kann sich leicht anfühlen.

Hochladen, abhaken, weiterkommen: Ihre Angaben und Dokumente finden wie von selbst ihren Platz — ein prüfbarer, geordneter Vorgang vom ersten Upload bis zur Einreichung.

Sicherer UploadVerschlüsselte Übertragung statt ungesicherter E-Mail-Anhänge.
Klare UnterlagenlisteSie sehen jederzeit, was vorliegt und was noch fehlt.
Geordnete VorbereitungJedes Dokument landet dort, wo die Kanzlei es braucht.
Digital & anwaltlich

KI sortiert.Der Anwalt prüft.Das Gericht entscheidet.

Moderne Technologie kann Angaben strukturieren, fehlende Unterlagen erkennen und Entwürfe vorbereiten. Sie ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung. Sie ersetzt nicht das Familiengericht. Und sie ersetzt keine Verantwortung — die trägt in dieser Kanzlei ein Mensch mit Berufshaftung und Namen.

Digital, wo es entlastet. Anwaltlich, wo es schützt.

Ausblick

Noch etwas zu regeln? Dann prüfen wir genau das.

Manche Paare sind sich grundsätzlich einig, aber einzelne Punkte brauchen noch Ordnung — die Immobilie, der Zugewinn, der Unterhalt. Der Check zeigt, ob daraus ein einfacher Scheidungsweg werden kann oder ob eine anwaltliche Regelungsprüfung sinnvoll ist.

Regelungsbedarf prüfen
KinderSorge, Umgang, Kindesunterhalt — geordnet statt gestritten.
UnterhaltTrennungs- und nachehelicher Unterhalt, sauber berechnet.
ImmobilieHaus oder Wohnung — inklusive notarieller Regelung, wo nötig.
Zugewinn & SchuldenVermögensauseinandersetzung ohne böse Überraschungen.
Der Mensch hinter dem Verfahren

Digital starten. Aber nicht allein gelassen werden.

Ich bin Marc J. Hubrich, Rechtsanwalt und Mediator — seit 20 Jahren als Scheidungsanwalt tätig. Viele Menschen wünschen sich eine einfache Scheidung — aber keine kalte Massenabfertigung. Genau dafür entsteht dieses Portal: Einfache Fälle sollen schnell und nervenschonend laufen. Komplexe Situationen sollen nicht vereinfacht, sondern rechtzeitig erkannt werden.

„Einvernehmlich heißt nicht unvorbereitet. Einfach heißt nicht leichtsinnig.“

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Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Der Check zeigt Ihnen in rund drei Minuten, was für Ihre Situation gilt.

Scheidungscheck starten
Kann ich wirklich vom Sofa aus starten?

Ja. Der Check, der Upload Ihrer Unterlagen und die gesamte Vorbereitung laufen digital. Zum Scheidungstermin ordnet das Gericht in aller Regel das persönliche Erscheinen beider Ehegatten an (§ 128 FamFG) — in besonderen Konstellationen sind Ausnahmen oder eine Video-Teilnahme möglich; das klären wir mit Ihnen vorab.

Muss ich schon alle Unterlagen haben?

Nein. Nach dem Check erhalten Sie eine klare Liste. Vieles lässt sich nachreichen — die Heiratsurkunde können Sie zum Beispiel beim Standesamt Ihrer Eheschließung anfordern. Die Bearbeitung beginnt, sobald die Unterlagen vollständig sind.

Muss mein Ehepartner zustimmen?

Für den einfachen, einvernehmlichen Weg: ja. Ihr Ehepartner braucht dabei keinen eigenen Anwalt — er oder sie stimmt der Scheidung im Termin lediglich zu. Zögert Ihr Ehepartner oder ist die Zustimmung unklar, ist das kein Ausschluss, aber ein anderer Weg: Dann prüfen wir Ihre Situation zuerst anwaltlich.

Was passiert, wenn doch noch etwas offen ist?

Dann sagen wir es Ihnen — bevor Sie beauftragen. Offene Punkte wie Unterhalt, Immobilie oder Zugewinn werden nicht stillschweigend „mitgeschleift“, sondern benannt und gesondert geregelt. Das schützt Sie vor einem Verfahren, das später teurer wird als nötig.

Gibt mir die KI Rechtsberatung?

Nein. Der Check ordnet Ihre Situation ein und Technologie hilft, Unterlagen zu strukturieren. Rechtsberatung und die Verantwortung für Ihren Antrag liegen ausschließlich beim Rechtsanwalt. Jeder Antrag wird persönlich geprüft, bevor er das Haus verlässt.

Muss ich sofort Mandant werden?

Nein. Der Check ist unverbindlich und kostenfrei. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie nach der Kosteninformation ausdrücklich beauftragen. Vorher passiert nichts — und es entstehen keine Kosten.

Sind meine Dokumente sicher?

Ihre Unterlagen werden über eine verschlüsselte Verbindung übertragen und strukturiert in der Kanzleiumgebung verarbeitet — nicht in offenen E-Mail-Postfächern. Details regelt die Datenschutzerklärung dieser Seite.

Was kostet die Scheidung?

Die Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt — für das gerichtliche Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren nach RVG, die Gerichtskosten richten sich nach dem FamGKG. Was es bei uns zusätzlich gibt: Kostenklarheit vorab. Sie erhalten vor Beauftragung eine konkrete Kosteninformation für Ihren Fall, inklusive Gerichtskostenvorschuss. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen — auch das prüfen wir mit Ihnen.

Wie lange dauert es bis zur Scheidung?

Den Antrag bereiten wir in wenigen Arbeitstagen einreichungsbereit vor, sobald Unterlagen und Vorschuss vollständig vorliegen. Die Verfahrensdauer selbst bestimmt das Familiengericht: Bei einvernehmlichen Scheidungen sind vier bis acht Monate typisch — der größte Zeitfaktor ist der Versorgungsausgleich, bei dem die Rentenversicherungsträger Auskünfte erteilen müssen. Wir halten diesen Teil aktiv im Blick und fassen nach, damit nichts liegen bleibt.

Wer reicht den Antrag ein?

Der Antrag wird von Rechtsanwalt Marc J. Hubrich geprüft, unterschrieben und elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Sie erhalten eine Bestätigung, sobald der Antrag bei Gericht ist.

Getrennte Wege können leichte Wege sein — wenn sie geordnet sind.

Der nächste Schritt

Starten Sie Ihre Scheidung, ohne sich durch Papier und Unsicherheit zu kämpfen.

Ein kurzer Check. Eine klare Einschätzung. Der passende nächste Schritt.

Scheidungscheck starten

Dauer: ca. 3 Minuten · Keine Verpflichtung · Kostenklarheit vor Beauftragung

Oder schreiben Sie direkt: kanzlei@scheidungsanwalt-hubrich.de · Telefonisch erreichbar unter 0821 208 308 59